September 2008 Umweltbrief.org Bio-Bier – Industriebier: die Unterschiede __________________________________________ Ursprünglich sollte das Reinheitsgebot verhindern, dass minderwertige Zutaten oder bestimmte psychoaktive Gewürze wie Bilsenkraut oder Sumpfporst den Rauscheffekt verstärkten. Das heute gültige „vorläufige Biergesetz“ erlaubt verschiedenste Brautechniken oder Hilfsstoffe, von denen man als durstiger Biertrinker meist nichts weiß. Als Konservierungsmittel für Hopfen und Malz ist Schwefel erlaubt und manchmal kommt sogar Hopfenextrakt, der mit chemischen Lösungsmitteln hergestellt wurde, in den Sudkessel. Da Hopfen sehr anfällig für Befall ist, wird er zudem mit vielen Pestiziden behandelt. Um Bier schön klar und auch haltbarer zu machen, darf als Klärmittel und Stabilisator E1202 (Polyvinylpolypyrrolidon) verwendet werden. Es gilt zwar als gesundheitlich unbedenklich, aber die fehlende Deklaration irritiert trotzdem. Obergäriges Bier darf sogar gezuckert werden und für die schöne sattgoldene Farbe kann mit E150a – Zuckerkulör, das nicht selten mit genmanipulierten Enzymen aus Gen-Mais gewonnen wird – nachgeholfen werden. Anders Bio-Bier: Beim Brauen von Bio-Bier werden viele der bei Großbrauereien üblichen Verfahren nicht angewendet. Bio-Bierbrauer fühlen sich der Urform des Reinheitsgebots von 1516 verpflichtet und verwenden keine Zusatzstoffe. Bio-Bier wird schonender gebraut und meist kaum oder gar nicht gefiltert. So bleiben Inhaltsstoffe und Geschmack besser erhalten, auch wenn sich dadurch die Haltbarkeit auf vier bis sechs Monate reduziert. Obwohl es zurzeit in Deutschland nur fünf Bio-Hopfenbauer gibt, wird grundsätzlich Naturhopfen verwendet. Mit Lösungsmitteln gewonnener Hopfenextrakt ist tabu. Für den Anbau der verwendeten Getreide werden keine synthetischen Pflanzenschutzmittel oder Mineralstickstoffdünger eingesetzt. Selbstverständlich wird auch kein gentechnisch verändertes Korn verwendet. Mehr bei http://www.utopia.de/kaufen/produkt-guide/bier/erst-lesen-dann-kaufen-bier